Einbruch – Diebstahl

Hier geht es zum Rechner...

Wird bei Ihnen eingebrochen, erstattet Ihnen die Hausratversicherung den Wiederbeschaffungswert der gestohlenen und beschädigten Gegenstände. Viele Anbieter übernehmen auch die Kosten für den Schlossaustausch und die Reparatur der Gebäudeschäden.

 

Eine leistungsstarke Hausratversicherung springt in solchen Fällen ein und erstattet Ihnen im Rahmen der vertraglichen Deckungssumme die Verluste in Form einer Neuwertentschädigung. Das bedeutet, die Versicherung zahlt den Betrag, den die Wiederbeschaffung der jeweiligen Gegenstände aktuell kostet. Somit kann zumindest der materielle Verlust wieder gutgemacht werden, wenn schon nicht der immaterielle.

 

Schreibe einen Kommentar